Gerade & frontal
Kopf und Schultern stehen gerade zur Kamera. Beide Augen sind offen, auf gleicher Höhe sichtbar und blicken direkt ins Objektiv.
Schweizer Passfoto · fedpol-Fotomustertafel
Die fedpol-Fotomustertafel schreibt für Schweizer Pass und Identitätskarte ein Format von 35 × 45 mm vor: frontal, ohne Brille und mit hellem, gleichmässigem Hintergrund. Bereiten Sie eine saubere Aufnahme vor und klären Sie den Einreichungsweg vorab mit Ihrer kantonalen Stelle.
Ab CHF 15.99 · Ergebnis vorher kostenlos ansehen
Wichtig: Beim biometrischen Pass nimmt das Passbüro das Foto meist vor Ort auf, da gleichzeitig Fingerabdrücke erfasst werden. Für die Identitätskarte akzeptieren viele Gemeinden ein mitgebrachtes Foto.

Die Masse im Überblick
Die fedpol-Fotomustertafel definiert Format, Gesichtsgrösse, Fotoalter und Bildqualität für Pass und Identitätskarte. Bei Kindern sowie bei medizinischen oder religiösen Ausnahmen gelten teils abweichende Regeln.
Biometrische Anforderungen
Diese Punkte orientieren sich an der fedpol-Fotomustertafel und dem ICAO-9303-Standard. Über die Annahme entscheidet stets die zuständige Behörde.
Kopf und Schultern stehen gerade zur Kamera. Beide Augen sind offen, auf gleicher Höhe sichtbar und blicken direkt ins Objektiv.
Der Mund bleibt geschlossen, das Gesicht wirkt entspannt. Ein neutraler Ausdruck hält alle Gesichtsmerkmale klar erkennbar.
Seit 2010 sind Brillen auf Schweizer Passfotos grundsätzlich nicht mehr zulässig, da Fassung und Reflexionen die Augen verdecken können. Nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit ist eine Ausnahme möglich.
Mützen, Kappen und Hüte sind nicht erlaubt. Religiöse oder medizinisch begründete Kopfbedeckungen sind zulässig, sofern das Gesicht von Kinn bis Stirn und von Ohr zu Ohr vollständig sichtbar bleibt.
Weiches Licht von vorne vermeidet Schatten im Gesicht und auf dem Hintergrund sowie störende Hautreflexionen und rote Augen.
Verwenden Sie die hochauflösende Originalaufnahme ohne Filter oder Bildbearbeitung. Das Foto muss scharf und kontrastreich sein und darf keine sichtbare Pixelstruktur zeigen.
Mit dem Smartphone
Ein einfacher Ablauf für zu Hause – ohne kompliziertes Setup.
Positionieren Sie das Handy auf Augenhöhe. Ein Stativ oder eine zweite Person sorgt für eine natürlichere Perspektive als ein nahes Selfie.
Stellen Sie sich mit etwas Abstand vor eine helle, ungemusterte Wand. Lassen Sie oberhalb des Kopfes und um die Schultern ausreichend Platz.
Nutzen Sie Tageslicht oder eine Lichtquelle von vorne. Prüfen Sie die Aufnahme direkt auf harte Schatten, Spiegelungen und Unschärfe.
Bereiten Sie das Originalfoto im Seitenverhältnis 35 × 45 mm vor und vergleichen Sie es vor der Einreichung mit den Vorgaben Ihrer zuständigen Stelle.
Für die Einreichung
Speichern Sie Ihre Originaldatei in hoher Auflösung und klären Sie, ob Ihre Behörde einen Ausdruck, eine digitale Datei oder die Aufnahme vor Ort verlangt. Für weitere Ausweise lesen Sie unseren Guide zum Dokumentenfoto Schweiz.
Häufige Fragen
Für Schweizer Pässe und Identitätskarten gilt laut fedpol-Fotomustertafel das Format 35 × 45 mm ohne Rand. Die Gesichtshöhe von der Kinnspitze bis zur Schädeldecke liegt bei Erwachsenen zwischen 29 und 34 mm. Für Säuglinge und Kinder bis 11 Jahre gelten bei Kopfhaltung und Ausdruck teils gelockerte Vorgaben.
Sie können eine geeignete Datei online aus einem sauberen Originalfoto vorbereiten. Ob ein eigenes Foto für Ihren Antrag akzeptiert wird, hängt jedoch von Dokument und Kanton ab: Für den biometrischen Pass nehmen die meisten Passbüros das Foto vor Ort auf, da gleichzeitig Fingerabdrücke erfasst werden. Für die Identitätskarte akzeptieren viele Gemeinden ein mitgebrachtes Foto, sofern es der Fotomustertafel entspricht.
Nein. Seit 2010 sind Brillen auf Passfotos in der Schweiz grundsätzlich verboten, weil Fassung und Glasreflexionen die Augenpartie verdecken können. Nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit ist eine Ausnahme möglich, wobei die Augen dabei vollständig und ohne Spiegelung sichtbar bleiben müssen.
Religiös oder medizinisch begründete Kopfbedeckungen sind zulässig. Voraussetzung ist, dass das Gesicht von der Kinnspitze bis zum Haaransatz und von Ohr zu Ohr vollständig sichtbar bleibt, damit die Gesichtserkennung nicht beeinträchtigt wird.
Der Hintergrund muss hell, einfarbig und gleichmässig ausgeleuchtet sein. Er darf keine Schatten, Muster oder Gegenstände enthalten und muss sich klar von Kopf und Haaren abheben.
Gemäss fedpol-Fotomustertafel darf das Foto bei der Antragstellung höchstens 12 Monate alt sein. Bei Kindern empfiehlt fedpol ein besonders frisches Foto, weil sich das Erscheinungsbild schnell verändert.
Format: 35 × 45 mm · Gesichtshöhe: 29–34 mm
Starten Sie mit Ihrem Originalfoto – Format und Hintergrund werden automatisch angepasst.